Casino-Influencer auf Youtube und Kritik

Casino-Influencer auf Youtube und Kritik

Mal ein Video ins Netz stellen, so begann es für viele der heute bekannten Influencer. Influencer ist mittlerweile kein Hobby mehr. Die Fangemeinde wächst stetig. Viele Kinder und Jugendliche schauen kein TV mehr, sondern folgen den beliebten und angesagten YouTubern im Netz.

Es ist ein lukratives Geschäft für die Influencer geworden, womit oftmals monatlich 5 bis 6-stellige Summen übers Konto fließen. Ob Instagramm oder YouTube, es wird geworben, was das Zeug hält. Die Firmen überlassen die Produkte bzw. bezahlen für Fotos stattliche Beträge. Die YouTube-Szene wächst permanent – eine Trendwende ist nicht in Sicht. Die Werbebranche hat ein neues Geschäftsmodell gerade für Kinder und Jugendliche entdeckt. Manch prominenter YouTuber hat seine eigene Beauty- oder Textilfirma. Der Rubel rollt, die YouTuber ergreifen jede Chance Geld zu verdienen. Die Unternehmen kommen an diesem Hype nicht vorbei und vermarkten ihre Produkte mit den Influencern.

Kinder und Jugendliche hängen an den Lippen Ihrer Idole. Kaufen sich die Produkte, stylen und schminken sich genauso. Keine Zweifel, dass was die bekannten Influencer vorstellen und mitteilen, ist für die YouTube-Gemeinde Gesetz. Dass Influencer Regeln und Rahmenbedingungen einzuhalten haben, ahnen diese oftmals nicht. Dies zeigt sich im jüngsten Fall, von dem wir im nachfolgenden Abschnitt berichten werde. Blauäugig wird mit Glücksspielen und seinen Gewinnen geworben.

Hohe Gewinne eines prominenten YouTubers

Werbung für Glücksspiele ist in Deutschland strengen Auflagen unterlegen. Ein bekannter YouTuber verbreitet im Internet Glücksspiel-Videos; hierin ist er zu sehen, wie er über Wochen und Monate hohe Gewinne in Online-Casinos erzielte. Bekannterweise sehen gerade Kinder und Jugendlich diese Videos. Eine große Gefahr mit drastischen Folgen. Die strengen Auflagen der Gesetzgebung bezüglich Werbung mit Glücksspielen hat er nicht beachtet. Die Vorgaben sind hier streng geregelt. Die Spielbanken haben sich eingeschaltet und schlagen Alarm!


 

Grundsätzlich betrachtet ist ein Online Casino, nichts anderes wie eine Spielbank in Monte Carlos oder Las Vegas, jedoch mit seinem Standort im Internet. Die Daseinsberechtigung ist daher gegeben, aber es gibt gerade im Online-Bereich viele unseriöse Anbieter. Bevor sich jemand also irgendwo anmeldet, sollte er gleich handeln, wie er es auch beim Autokauf tun würde. Das Internet benutzen und sich über den Anbieter erstmal schlau machen. Auch für die Online Casino Branche gibt es Vergleichsseiten wie casinovergleich.eu, die alle Vorteile und Nachteile der jeweiligen Casino-Anbieter genau unter die Lupe genommen haben und so für Verbraucher die Möglichkeit bieten, mehr Transparenz zu schaffen.

Interview mit dem Spielbankenverband

Otto Wulferding, der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Spielbankenverbandes DSbV gibt über diesen Fall ein klares Statement.

Der Inhalt seiner Aussagen als Zusammenfassung:

Es ist ein sehr wichtiges Signal, dass die Online-User sich melden und diesen Vorgang fragwürdig halten. Zumal hier rechtliche Auflagen nicht beachtet wurde, denn in diesem Fall gab es wohl eine vertragliche Abmachung mit dem Online-Casino, welches in Deutschland verboten ist. Zudem spielte er nicht selbst, sondern es machte nur den Schein, was umso verwerflicher ist. Gerade die Kinder und Jugendlichen glauben dies und vertrauen blind. Es ist nicht nur gefährlich, sondern gesetzeswidrig.

Der öffentlichen Auftrag besteht darin, den staatlich-konzessionierten Spielbanken in Deutschland illegale Spielangebote einzudämmen und sichere Spiele anzubieten. Die aktuelle Situation sieht jedoch anders aus, wir erleben hier eher einen rechtsfreien virtuellen Raum. Der Gesetzgeber hat bisher unterschätzt, welch Stellung gerade die Influencer in der Gesellschaft bei den Kindern und Jugendlichen erhalten haben. Ebenso, dass die Betreiber der Social Media Kanäle eine Überwachungsfunktion haben sollten. Die Aufklärung gegenüber den Influencern, welche Videos ins Netz stellen, ist nicht ausreichend. Hier scheint es noch einen blinden Fleck zu geben.

Die Gesetzeslage bei Glücksspielwerbung

Es ist verboten selbst zu spielen und zu werben in den Videos in den Socialen Netzwerken. Der Regulierungsbedarf ist groß, zumal der YouTuber vorgab, nichts von der Gesetzeslage gewusst zu haben. Dies lässt sich so nicht verfolgen und zeigt deutlich auf, welch Handlungsbedarf dringend besteht.

Gerade im Social Media Bereich, wo Kinder und Jugendliche zumeist uneingeschränkt ihren Idole verfolgen. Die Rechtsprechung ist eindeutig und es liegt an den Betreibern diese umzusetzen und zu kontrollieren. Das Spiel selbst ist nach §285 StGB untersagt. Die Werbung für unerlaubte Glücksspiele gemäß §5 des Glücksspielstaatsvertrags ist verboten und klar geregelt. YouTube und die gesamte Social Media Branche ist hier in der Pflicht, die Gesetze einzuhalten und ggf. die Videos vom Netz zu nehmen. Spielerschutzrichtlinien und Werbevorgaben sind klar geregelt.

Frust der Spielbanken

Es ist verständlich, dass die Spielbanken frustriert sind. Ihnen wird auf die Finger geschaut, ob die Gesetze und Regeln beachtet werden. Die Gesetzgebung hat bisher noch nicht erfasst, dass gerade im Internet bei den selbst oft jugendlichen Influencern handelsbedarf besteht, dass hier Richtlinien und Gesetze eingehalten werden. Die Betreiber von YouTube oder anderen Kanälen sind in der Pflicht, diese Gesetze und Bestimmungen umzusetzen.

Roulette Tisch in einer Spielbank

Es ist wieder einmal ein Problem, dass gerade ausländische Unternehmen hier in den Markt eindringen und die Gesetzeslage ignorieren. Die Spielbanken sind frustriert, zahlen ihre Steuern an den Staat und die ausländischen Unternehmen drängen in den Markt hinein, missachten die Gesetze und Steuern werden keine in Deutschland abgeführt. Die Lösung sind einheitliche Regelungen für Werbemaßnahmen, welche auch für das Internet gelten. Dies fordert ebenso Wulferding. Dank wachsamer User im Internet ist ein Weckruf entstanden. Nun kann man nur auf schnelles Handeln hoffen.

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